Lithium-Ionen-Akkus Sicherheitshinweise
Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Arbeitsmitteln wie Bohrschrauber, Laptop etc., sollten daher unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten (siehe Ziffer 1.2 entsprechend der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“) nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden.
Aus diesem Anlass hat der Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. ein Dokument mit Sicherheitshinweisen zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus herausgegeben, in dem Sie nähere Informationen zum Umgang mit derartigen Bränden finden.
Weiterführende Informationen zu dieser Schrift können der Fachbereich AKTUELL FBFHB-018 „Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus“ entnommen werden.